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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BEMARIE IMMOBILIEN

 

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen Nordside Immobilien (nachfolgend „Makler“ oder „Auftragnehmer“ genannt) und deren Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), unabhängig davon, ob es sich um Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Käufer, Mieter oder Pächter handelt.Der Begriff „Hauptvertrag“ bezeichnet den jeweiligen Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag über eine Immobilie. Ein „Maklervertrag“ ist die Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber über den Nachweis oder die Vermittlung eines Hauptvertrags.​

 

2. Zustandekommen des Maklervertrags

Ein Maklervertrag kann durch schriftliche Vereinbarung, mündliche Absprache oder durch schlüssiges Verhalten (konkludent) zustande kommen – insbesondere durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen mit Kenntnis des Provisionsanspruchs.Bei Maklerverträgen im Sinne des § 656a BGB, insbesondere bei der Vermittlung von Wohnungen oder Einfamilienhäusern, ist die Textform gesetzlich vorgeschrieben.

 

​3. Alleinauftrag und Mehrfachbeauftragung

Wird ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich der Auftraggeber, während der Vertragslaufzeit keine weiteren Makler mit der Vermittlung oder dem Nachweis des betreffenden Objekts zu beauftragen. Bei einem Verstoß ist der Makler berechtigt, Ersatz für den daraus entstehenden Schaden zu verlangen und den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

 

​4. Informationsquelle und Haftungsausschluss

Alle Objektangaben basieren auf Informationen des Auftraggebers. Nordside Immobilien übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit. Dies gilt ebenso für Inhalte in Exposés oder weiteren Vermarktungsunterlagen.Sämtliche im Rahmen des Maklervertrags erhaltenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Maklers an Dritte weitergegeben werden.​

 

5. Doppeltätigkeit

Nordside Immobilien ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu sein, sofern keine Interessenkollision besteht.Bei der Vermittlung von Mietverhältnissen im Sinne des Wohnungsvermittlungsgesetzes darf der Makler jedoch nur eine Partei provisionspflichtig vertreten – entweder Mieter oder Vermieter.​

 

6. Pflichten des Maklers

Der Makler verpflichtet sich, den erteilten Auftrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns auszuführen und den Auftraggeber regelmäßig über den Stand seiner Aktivitäten zu informieren.Vertrauliche Informationen werden mit größter Diskretion behandelt.​

 

7. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Maklertätigkeit relevanten Informationen unverzüglich mitzuteilen, insbesondere bei Änderungen, die die Tätigkeit entbehrlich machen.Kommt es zum Abschluss eines Hauptvertrags, ist Nordside Immobilien umgehend zu informieren. Auf Anfrage ist eine Kopie des Vertrags bereitzustellen.

 

​8. Vertraulichkeit und Schadenersatz

Alle vom Makler übermittelten Informationen – insbesondere Exposés, Objektdaten oder Kontaktdaten – sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.Kommt es aufgrund eines solchen Verstoßes zum Abschluss eines Hauptvertrags, kann Nordside Immobilien Schadenersatz in Höhe der entgangenen Provision verlangen, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.​

 

9. Geldwäscheprüfung

Nordside Immobilien ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, eine Identitätsprüfung durchzuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle hierzu notwendigen Informationen und Unterlagen auf Anfrage vollständig und unverzüglich bereitzustellen.​

 

10. Provisionsanspruch

Ein Provisionsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss eines Hauptvertrags, der durch den Nachweis oder die Vermittlung durch Nordside Immobilien zustande kam.Die Provision wird mit Unterzeichnung des Vertrags fällig.Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle relevanten Vertragsdaten und den Zeitpunkt des Abschlusses mitzuteilen – auch wenn dieser unter einer aufschiebenden Bedingung erfolgt.​

 

11. Aufwendungsersatz

Erfolgt kein Hauptvertragsabschluss aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so sind die durch die Maklertätigkeit entstandenen, nachweisbaren Aufwendungen (z. B. Exposés, Inserate, Fahrtkosten) zu erstatten.Bei Wohnraummietverträgen ist ein Aufwendungsersatz nur dann geschuldet, wenn die Auslagen eine Monatsmiete übersteigen oder kein Vertrag zustande kommt.​

 

12. Haftung

Nordside Immobilien haftet ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.Die Haftung für die Bonität der vermittelten Vertragspartei ist ausgeschlossen.​

 

13. Datenschutz

Nordside Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren nach § 36 VSBG findet nicht statt.​

 

14. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sind beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), gilt der Geschäftssitz von Nordside Immobilien als Erfüllungsort und Gerichtsstand.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.​

 

15. Bestätigung der AGB

Bei schriftlichen Verträgen bestätigt der Auftraggeber mit seiner Unterschrift den Erhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Bei mündlichen oder konkludent geschlossenen Verträgen ist der Auftraggeber verpflichtet, den Empfang der AGB in einer gesonderten Erklärung zu bestätigen.

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